UMWANDLUNG DER INHABERAKTIEN(N)
Am 01. September 2020 konnte die FC Luzern-Innerschweiz AG erfolgreich eine ausserordentliche Generalversammlung durchführen, an welcher die angekündigte Statutenänderung hinsichtlich des gesetzlich notwendigen Wechsels von Inhaber- zu Namenaktien von der Versammlung angenommen worden ist.
Ab diesem Zeitpunkt wurden allen Inhaberaktionären eine Umwandlungsfrist bis 30.04.2021 gewährt, in welcher sie Zeit haben, die notwendigen Unterlagen für die Umwandlung einzureichen um die Aktionärsrechte auch über dieses Datum hinaus zu bewahren. Bis heute haben wir noch nicht von allen Inhaberaktionären diese Unterlagen erhalten.
Sollten Sie daran interessiert sein, ihre Aktionärsrechte zu behalten, bitten wir sie, uns bis am 30.04.2021 sämtliche notwendigen Unterlagen (Umwandlungsformular, Original-Inhaberaktienzertifikat, Ausweiskopie) zuzustellen. Sollten wir die Unterlagen bis Ende April nicht erhalten haben, bleibt für die Aktionäre für die Wiedererlangung der Aktionärsrechte nur noch ein Kraftloserklärungsverfahren welches beim Gericht beantragt werden muss.
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