Medien

Zone für Fotografen
(zwischen dreh- & fixbande)
Kein Aufenthaltsbereich
(Flucht- & Arbeitsbereich)
Eingang Fotografen
(Servicetor)
Marathontor BC / CD
(Aufenthalt CD Verboten)
Medientribüne
(Via Eingang 3)
Mixed Zone
(Via Eingang 3)
Medien Parkplatz AAL
(Nur mit parkkarte)
Medien Center 1

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Information zum zentralisierten Akkreditierungssystem der SFL für Meisterschaftsspiele der Credit Suisse Super League (CSSL) und der dieci Challenge League (DCL)

Ab der Saison 2023/24 führt die Swiss Football League ein zentralisiertes Akkreditierungssystem für alle Meisterschaftsspiele der CSSL und DCL ein. Der Zugang für Medienschaffende zu diesen Spielen führt ausschliesslich über dieses System, nicht mehr über einzelne Anfragen an den Heimklub.

Damit eine Akkreditierung beantragt werden kann, muss sich das Medienunternehmen vorgängig bei der SFL einen Zugang zum System ausstellen lassen. Dies geschieht bis maximal 72 Stunden vor Kickoff über die Adresse [email protected]. Diejenigen Medienunternehmen, die im Verlauf der vergangenen Saison bei einem SFL-Klub eine Akkreditierung beantragten, wurden bereits im System erfasst und von der SFL mit den entsprechenden Zugangsdaten beliefert.

Nach der Erfassung durch die SFL kann das Medienunternehmen für die einzelnen Mitarbeitenden personalisierte Konten erstellen. Dabei ist die Erfassung der Kontaktdaten und eines Fotos zwingend erforderlich. Sind alle Angaben erfasst, wird für die Person eine ID erstellt, die in der eigens konzipierten App «SFL Accred» gespeichert und abgerufen werden kann. Der Link zum Download der App wird durch die SFL mit der Erfassung des Medienunternehmens mitgeteilt.

Sind diese Schritte erfolgt, kann eine verantwortliche Person des Medienunternehmens oder jede erfasste Einzelperson für jedes Spiel der CSSL oder DCL im zentralisierten Online-System eine Akkreditierung für ein Meisterschaftsspiel beantragen. Es werden keine Saisonakkreditierungen mehr ausgestellt. Im System sind alle angesetzten Meisterschaftsspiele bereits erfasst und es muss nur das gewünschte Spiel ausgewählt und eine Anfrage abgeschickt werden.

Anschliessend wird diese Anfrage direkt vom betreffenden Heimklub bearbeitet und beantwortet. Der Heimklub stellt bei Annahme der Anfrage die Bestätigung aus und übermittelt – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit – direkt die Informationen zu den beantragten Dienstleistungen (Zugangsberechtigungen, Sitzplatz, Information zum Parking, WLAN-Zugang usw.).

Die Deadline für die Anfrage wird vom Heimklub festgelegt und bewegt sich zwischen 48 und 24 Stunden vor Kickoff. Bei späteren Änderungen an einer bestätigten Akkreditierung z.B. wegen eines Personalwechsels erfolgt eine direkte Meldung an die Medienabteilung des Heimklubs.

Der Entscheid über eine Annahme oder Ablehnung der Akkreditierungsanfrage liegt in der Hoheit des angefragten Heimklubs. Akzeptiert werden grundsätzlich nur Medienschaffende, die einem anerkannten Medienverband angehören und einen konkreten Arbeitsauftrag vorweisen können.

Am Spieltag können Medienschaffende mit einer bestätigten Akkreditierungsanfrage ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Mediencenters mit der ID in der App «SFL Accred» ihre Zugangsberechtigung in Form eines ausgedruckten Ausweises in Empfang nehmen. Der Zugang ist nur gewährt, wenn eine Bestätigung des Heimklubs vorliegt. Presse- und Journalistenausweise gelten nicht automatisch als Akkreditierungen und befähigen nicht zum Eintritt ins Stadion.

Im Moment können über das zentralisierte System der SFL nur Akkreditierungen für die Meisterschaftsspiele der CSSL und DCL beantragt werden. Für internationale Spiele und Spiele im Schweizer Cup benötigen die Medienschaffenden eine separate Akkreditierung.

Bei Fragen zum neuen Akkreditierungssystem steht die SFL unter [email protected] gerne zur Verfügung.

 

Allgemeine Informationen zum Ablauf am Spieltag

60 Minuten vor Spielbeginn werden im Mediencenter der swissporarena die Mannschaftsaufstellungen mitgeteilt.

Vor dem Spiel, in der Pause und nach Spielschluss erhalten die TV-Stationen mit Lizenzrechten der Swiss Football League die Möglichkeit, am Spielfeldrand exklusive Flashinterviews mit Akteuren beider Teams zu führen. Die Interviewpartner müssen beim Medienchef vorgängig angemeldet werden.

Nachdem Spieler und Funktionäre beider Teams nach Spielschluss die Kabinen aufgesucht haben, erhalten die übrigen Medienvertreter gegen Vorweisen ihrer Akkreditierung Einlass in die Mixed Zone. Dort stehen die Spieler nach Anfrage beim Medienchef oder seinem Stellvertreter für Kurzinterviews zur Verfügung. Rund 30 Minuten nach Spielschluss findet im Mediencenter eine Medienkonferenz mit den beiden Cheftrainern statt.

Zur Übermittlung von Daten und Bildern stehen auf der Medientribüne und im Media Center ISDN- und ADSL-Anschlüsse (Kabel oder WLAN) zur Verfügung.

KONTAKT








Trainer, Assistenten und Spieler der 1. Mannschaft des FC Luzern stehen den Medien auf Voranmeldung beim Medienchef bis zwei Tage vor dem nächsten Spiel nach jeder Trainingseinheit für Kurzinterviews zur Verfügung. Längere Interviews geben der Trainer und ein Spieler (im Wechsel) an der wöchentlichen Medienkonferenz in der swissporarena. Der FC Luzern kommuniziert jeweils mit einer Medienmitteilung per E-Mail über den genauen Zeitpunkt und die anwesenden Spieler.

Für Interview-Anfragen mit Verwaltungsrats-Mitgliedern und führenden Angestellten ist ebenfalls ausschliesslich der Medienchef anzufragen.

Anfragen an den Medienchef können mittels dem obenstehenden Formular gemacht werden.

Gesuche für Akkreditierungen sind bis zwei Tage vor dem Spiel (48 Stunden) in elektronischer Form an den Medienchef zu richten. Gegen das Vorweisen des Presseausweises oder der Akkreditierungsbestätigung werden der Tagesausweis und/oder der Fotografen-Überzug am Eingang des Mediencenters ausgehändigt.

Akkreditierungsgesuche können mittels dem obenstehenden Formular eingereicht werden.

Die Schweizer Medien- und Kommunikationschefs (Schmuk) der Raiffeisen Super League Vereine legen an regelmässigen Sitzungen die Anwendung einer gesamtschweizerischen, einheitlichen Akkreditierungspraxis fest. Dieser Schritt wurde beschlossen, nachdem alle Clubs einhellig einen erhöhten Missbrauch und einen zunehmenden Akkreditierungswildwuchs festgestellt haben. Die beschlossenen Kriterien dienen dem Kampf gegen diesen Missbrauch und dem Schutz der tatsächlich arbeitenden Medienschaffenden mit einem relevanten Auftrag. Die Kriterien betreffen ausschliesslich Akkreditierungen für einzelne Spiele in der Meisterschaft und gegebenenfalls im Schweizer Cup (bis und mit einem eventuellen Halbfinal) sowie im Europacup und nicht Jahres- oder Saisonakkreditierungen.

Die zehn Raiffeisen Super League Vereine werden demnach Akkreditierungsgesuche nach folgenden Kriterien behandeln:

Grundsätzliches

  • Pressetribünen in allen Schweizer Super League Stadien sind ausschliesslich arbeitenden Medienschaffenden gemäss den vorliegenden Akkreditierungskriterien vorbehalten. Es werden keine Begleitpersonen (Ehepartner, Kinder, Freundinnen, Freunde, Verwandte) in den geschützten Bereichen der Presseplätze/Mixed Zone zugelassen.
  • Es werden nur Akkreditierungsgesuche behandelt, die mit vollem Namen und Vornamen der gesuchstellenden Medienschaffenden versehen sind. Gegebenfalls können Kopien eines gültigen Presseausweises und eine Auftragsbestätigung der Chefredaktion nachverlangt werden.
  • Die Clubs bitten um Verständnis, wenn für den Zutritt zu den Presseplätzen vermehrt Kontrollen vorgenommen werden.
  • Bei Kapazitätsengpässen im Medienbereich werden Prioritäten aufgrund der Relevanz der Medien gesetzt.

Printmedien, Fotografen, Lokal-TV, Lokalradios (Non-Rightholder)

Grundsätzlich werden Inhaberinnen und Inhaber von folgenden gültigen Presseausweisen akkreditiert:

• Vereinigung Schweizer Sportjournalisten VSSJ
• Association Internationale de la Presse Sportive AIPS
• TV-Arbeitskarte der SFL (grüne Karte)

Nicht arbeitende Inhaber von VSSJ- und AIPS-Karten haben keinen automatischen Anspruch auf einen Presseplatz mit Arbeitspult. Nach einer korrekten Akkreditierung und nach dem Entscheid des Medienchefs kann diesen Personen Zutritt ins Stadion und in den Medienraum gewährt werden.

Anerkannten Schweizer Lokalradios und Lokal-TV-Sendern kann unter Vorweisung einer Auftragsbestätigung der jeweiligen Chefredaktion und mit genauer Angabe der Namen und Vornamen der Reporterinnen und/oder Reporter auch eine Akkreditierung gewährt werden, ohne dass diese Medienschaffenden im Besitz eines der genannten Presseausweise sind. Der Grund für diese mögliche Ausnahmeregelung: Häufig arbeiten diese Medien mit jungen Medienschaffenden, die teilweise noch in der Ausbildung sind und die aufgrund der bestehenden Aufnahmekriterien noch gar nicht Mitglied in einem der anerkannten Presseverbände sein können.

Inhaberinnen und Inhaber von anerkannten Presseausweisen von Schweizer Presseverbänden ausserhalb der Sportpresse werden nur akkreditiert, wenn dem Akkreditierungsgesuch eine Auftragsbestätigung eines relevanten Medienunternehmens beigelegt ist. Die beiden gängigen Verbände sind:

• impressum
• Syndicom

TV/Radios/Online (Rightholder)

Akkreditierungsgesuche der Rechteinhaber werden gemäss bisheriger Praxis via eingehende Tagesakkreditierungen auf Vertrauensbasis akzeptiert.

Online-Portale/Websites/Internet

Medienschaffende für Online-Portale/Websites werden nur akkreditiert, wenn einer der folgenden Presseausweise vorgewiesen werden kann:

• Vereinigung Schweizer Sportjournalisten VSSJ
• Association Internationale de la Presse Sportive AIPS

Alle anderen Akkreditierungen von Online-Portalen/Websites werden abgelehnt. Diese Praxis wird im völligen Einvernehmen mit der Vereinigung Schweizer Sportjournalisten VSSJ umgesetzt.

Fan-Websites

Akkreditierungen für schreibende oder fotografierende Mitarbeitende von Fan-Websites oder Fanclub-Websites werden im Prinzip abgelehnt. Pro Spiel können der Gastgeberclub und der Gastclub für je eine Fan-Website eine Fotografenakkreditierung gewähren, wobei diese Akkreditierung zwingend über die jeweiligen Medienchefs gehen und von diesen autorisiert werden müssen.

Ausländische Medien

Ausländische Medien werden für Meisterschafts- und Cupspiele unter Vorweisung einer Pressekarte des jeweiligen nationalen Sportpressevereins und/oder der AIPS akkreditiert. Allenfalls ist bei relevanten Medien eine Akkreditierung auch nach Vorweisen einer Auftragsbestätigung möglich, wenn die erwähnten Pressekarten nicht vorliegen.

Akkreditierungen aus Deutschland werden gemäss Schreiben von Verbandspräsident Erich Laaser vom 8. Februar 2008 nur Inhabern von Pressekarten der folgenden deutschen Presseverbände gewährt:

• Deutscher Journalisten-Verband DJV
• ver.di VERDI
• Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV 
• Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ 
• Freelens Verein der Fotojournalisten
• Verband Deutscher Sportjournalisten VDS
• AIPS