Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehl gegen Bernhard Alpstaeg in Aussicht

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG nimmt die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte des Kantons Luzern zur Kenntnis




STAATSANWALTSCHAFT STELLT STRAFBEFEHL GEGEN BERNHARD ALPSTAEG IN AUSSICHT

 

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG nimmt zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte des Kantons Luzern heute mitgeteilt hat, dass sie gegen Bernhard Alpstaeg voraussichtlich einen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen wird.

 

Am 21. Dezember 2022 hat die FCL Holding AG gegen Bernhard Alpstaeg eine Strafanzeige wegen Nötigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht. In der Strafanzeige wurde insbesondere zur Anzeige gebracht, dass Herr Alpstaeg mittels illegaler Machenschaften an die Aktienmehrheiten in der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG gelangte.   

 

Der Verwaltungsrat sieht sich durch die Parteimitteilung des Staatsanwaltes in seiner Auffassung bestätigt, dass das 25% Aktienpaket, welches Bernhard Alpstaeg von Walter Stierli angeblich erworben haben soll, zu Recht aus dem Aktienbuch gestrichen wurde.

 

Durch die in Aussicht gestellte Verurteilung wegen versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung wird ausserdem klar, dass das Heimfallverfahren im Zusammenhang mit dem Stadion ebenfalls zu Recht eingeleitet wurde.

 

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.

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