Mitteilung des Verwaltungsrates der FCL Holding AG





Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG ist enttäuscht, dass Aktionär Bernhard Alpstaeg weiterhin alles daran setzt, die Lizenzerteilung für die Saison 2023/24 an den FC Luzern durch die Swiss Football League zu verhindern. Mit seiner Drohung, den bestehenden Mietvertrag zwischen der Stadion Luzern AG und der swissporarena events ag zu kündigen, zeigt Bernhard Alpstaeg einmal mehr und endgültig, dass ihm seine eigene Macht wichtiger ist als das Wohl des Clubs.

 

Bernhard Alpstaeg hat sich anfangs letzter Woche erneut schriftlich an die Lizenzkommission der Swiss Football League gewandt. Darin droht er, seine bisher verweigerte Unterschrift unter ein erforderliches Lizenzdokument davon abhängig zu machen, ob die FCL Holding AG seinem Vorschlag zustimmt, die Frage der Eigentümerschaft des ursprünglich von Walter Stierli gehaltenen Aktienpakets anstelle eines ordentlichen Gerichtsverfahrens durch ein sogenanntes Schiedsverfahren entscheiden zu lassen. Zudem hat er sich ultimativ vorbehalten, den bis 2029 laufenden Mietvertrag zwischen der Stadion Luzern AG und der swissporarena events ag zu kündigen.

 

Mit der direkten Kontaktaufnahme von Bernhard Alpstaeg mit der Swiss Football League und der damit verbundenen Forderung, ihm Einsicht in das Lizenzgesuch des FC Luzern zu gewähren, hat Bernhard Alpstaeg einen weiteren Schritt unternommen, um das Lizenzierungsverfahren des FC Luzern zu behindern.

 

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG ist jedoch der festen Überzeugung und vertraut darauf, dass die erwähnte Angelegenheit, sollte sie von Bernhard Alpstaeg nach Abschluss der Schlichtungsverhandlung tatsächlich weitergezogen werden, von den ordentlichen Gerichten in Luzern kompetent und sachgerecht beurteilt werden kann und es deshalb zur Beurteilung der sich stellenden Sach- und Rechtsfragen keines besonderen Schiedsgerichts bedarf. Zudem sind gemäss den Bedingungen von Bernhard Alpstaeg nur Urkundenbeweise zulässig, was den Einbezug des hängigen Strafverfahrens sowie die Befragung von Zeugen verunmöglichen würde. Beides ist aber für die Beurteilung der sich stellenden Rechtsfragen von zentraler Bedeutung, weil sonst wesentliche Sachverhaltselemente ausser Acht gelassen werden. Dies gilt auch für die von Bernhard Alpstaeg in Auftrag gegebenen und in der Presse kommentierten Gutachten. Die FCL Holding AG kann sich deshalb nicht auf ein privates Schiedsverfahren einlassen, obwohl eine rasche Beurteilung der Angelegenheit auch in ihrem Interesse läge.

 

Mit der Androhung, den bestehenden Mietvertrag zwischen der Stadion Luzern AG und der swissporarena events ag zu kündigen, gefährdet Bernhard Alpstaeg letztlich nicht nur die Lizenzerteilung für die kommende Saison, sondern direkt die unmittelbare Zukunft des FC Luzern.

 

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG hofft, dass das Lizenzierungsverfahren der Swiss Football League trotz der versuchten Einflussnahme von Bernhard Alpstaeg in geordneten Bahnen weitergeführt werden kann und der FC Luzern die Lizenz für die Saison 2023/24 in erster Instanz erhält.

 

Gleichzeitig verurteilt der Verwaltungsrat der FCL Holding AG das Vorgehen von Bernhard Alpstaeg und fordert ihn auf, im Interesse des FC Luzern und seiner Fans von den angedrohten Schritten öffentlich Abstand zu nehmen.

 

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG

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