MITTEILUNG DES VERWALTUNGSRATES

Die FCL Holding AG zeigt sich enttäuscht über die einseitige Vereinbarung der Stadt Luzern mit Bernhard Alpstaeg




Grosse Enttäuschung bei der FCL Holding AG über die einseitige Vereinbarung der Stadt Luzern mit Bernhard Alpstaeg – Stadt zieht sich aus der Verantwortung und verhindert, dass das Stadion der Stadt und damit der Luzerner Bevölkerung gehört.

 

Mit grosser Irritation und Enttäuschung hat die FCL Holding AG von der separaten Vereinbarung zwischen der Stadt Luzern und Bernhard Alpstaeg betreffend das Stadion Kenntnis genommen. Obwohl Bernhard Alpstaeg die Aktienmehrheit des Stadions unter Verletzung des im Baurechtsvertrag verankerten Vorkaufsrechts zu Gunsten der FCL Holding AG mutmasslich illegal privat erworben hat, hat es die Stadt versäumt, diesen Winkelzug zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass das Stadion der Luzerner Bevölkerung gehört.  

 

Die Stadt Luzern hat in den letzten rund sechs Monaten ohne Einbezug der FCL Holding AG intensive Verhandlungen mit Bernhard Alpstaeg über die Verletzung des Vorkaufsrechts gegenüber der FCL Holding AG durch Bernhard Alpstaeg bzw. dessen Gesellschaft geführt. Dass die Vertreter der FCL Holding AG als Vorkaufsberechtigte und Aktionärin der Stadion Luzern AG von der Stadt Luzern zu diesen separaten Sitzungen nicht eingeladen wurden, ist inakzeptabel und nicht nachvollziehbar. Mit diesen einseitigen Verhandlungen hat die Stadt Luzern eine grosse Chance verpasst, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.

 

Aus dem Baurechtsvertrag geht klar hervor, dass der FCL Holding AG als Aktionärin ein Vorkaufsrecht zusteht. Es ergibt sich auch klar, dass der FCL Holding AG ein Sitz im Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG zusteht. Es ist unverständlich, dass die Stadt Luzern, welche gemäss Baurechtsvertrag Baurechtsgeberin ist, nicht auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen gegenüber Bernhard Alpstaeg und der Stadion Luzern AG bestehen will. Bekanntlich wurde das Allmendstadion Luzern von der Stadt Luzern (und weiteren Gemeinwesen) mit Steuergeldern in der Höhe von über CHF 60 Mio. subventioniert – zum Nutzen und Wohle des FC Luzern und des Fussballs, wie dies auch explizit aus verschiedenen Bestimmungen des Baurechtsvertrages hervorgeht.

 

Die Stadt Luzern hätte es in der Hand gehabt, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für die Aktien der Stadion Luzern AG die heutige Situation zu verhindern. Leider ist dies nicht geschehen und mit dem jetzigen Verzicht auf das Heimfallverfahren und dem Verzicht gegenüber Bernhard Alpstaeg und seiner Firma auf die Einhaltung der verschiedenen Verpflichtungen gegenüber der FCL Holding AG hat die Stadt Luzern den Interessen des FCL in keiner Weise Rechnung getragen. Letztlich hat die Stadt Luzern ihre Verantwortung gegenüber dem FCL, wie sie sich auch aus dem Baurechtsvertrag ergibt, nicht wahrgenommen.

 

Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft anfangs Mai 2024 mitgeteilt, dass sie Bernhard Alpstaeg voraussichtlich wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit dem (mutmasslich) unrechtmässigen Erwerb der Aktien der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG verurteilen wird. Die FCL Holding AG wird sich nun primär darauf konzentrieren, ihre Interessen und Ansprüche im Rahmen dieses Strafverfahrens geltend zu machen, damit auch in Bezug auf die Stadion Luzern AG der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden kann.

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