ORDENTLICHE GV 2020 FINDET NICHT IN PHYSISCHER FORM STATT
Aufgrund der ausserordentlichen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus musste sich auch der FC Luzern dazu entscheiden, die ordentliche Generalversammlung vom 12. November 2020, gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus, unter Ausschluss einer physischen Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären abzuhalten. Wir bedauern diesen Entscheid sehr, wäre es doch insbesondere in der aktuellen Lage wichtig, sich gemeinsam über den FC Luzern und seine Zukunft austauschen zu können. Damit alle Aktionärinnen und Aktionäre dennoch die Möglichkeit haben, sich mit einer schriftlichen Weisung oder Instruktion an die FC Luzern-Innerschweiz AG zu wenden, wurden ab Dienstag, 03. November 2020 alle Aktionärsdokumente mittels Postversand an die stimmberechtigten Personen zugestellt (schriftliche Abstimmung).
Obwohl die ordentliche Generalversammlung der FC Luzern-Innerschweiz AG am 12. November nicht in physischer Form stattfinden kann, werden wir an diesem Tag wie geplant den Geschäftsbericht der FCL Gruppe veröffentlichen. Zum einen kann ab dem 12. November 2020 um 18:00 Uhr der Geschäftsbericht in digitaler Form auf unserer Homepage heruntergeladen werden, zum anderen kann jede interessierte Personen ab Freitag, 13. November 2020 den Geschäftsbericht auch in physischer Form auf der Geschäftsstelle des FC Luzern kostenlos beziehen.
Aussergewöhnliche Umstände erfordern ausserordentliche Massnahmen – dass dies nun leider auch für die ordentliche Generalversammlung der FC Luzern-Innerschweiz AG gilt, bedauern wir ausserordentlich. Wir sind uns bewusst, dass es viele offene Fragen rund um den FC Luzern gibt und weiterhin geben wird, und sind bestrebt, den Austausch zwischen dem Klub und seinen Aktionärinnen und Aktionären auf anderen Wegen aufrechtzuerhalten. In einem ersten Schritt begrüssen wir es, wenn sich viele stimmberechtigte Personen der FC Luzern-Innerschweiz AG sich dazu entscheiden würden, uns mit den entsprechenden Dokumenten eine Rückmeldung zu geben.
Wir sind uns bewusst, dass dieses Vorgehen in der aktuellen Situation ungewöhnlich ist, bitten aber nochmals um Verständnis, dass wir aufgrund der zu erwartenden Teilnehmerzahl gemäss den aktuellen Massnahmen im Kanton Luzern keine physische GV abhalten dürfen.
Die Geschäftsleitung der FCL Gruppe
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