Entscheid des Bezirksgerichts Luzern vom 12. Oktober 2023 betreffend eines Sachwalters infolge Organisationsmangels

 

Mit Eingabe vom 21. März 2023 hat Bernhard Alpstaeg beim Bezirksgericht Luzern unter anderem die Einsetzung eines Sachwalters für die FCL Holding AG beantragt. Das Bezirksgericht Luzern hat dieses Gesuch mit Entscheid vom 12. Oktober 2023 vollumfänglich abgewiesen.

 

Die von Bernhard Alpstaeg hauptsächlich geltend gemachten Positionen, wonach die Beschlüsse der Generalversammlung vom 21. Dezember 2022 aufgrund der Streichung von 25% der Aktien aus dem Aktienbuch nichtig seien, wurden klar und deutlich abgewiesen. Bernhard Alpstaeg hat die gesamten Anwalts- und Verfahrenskosten zu tragen. 

 

Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG ist über den Entscheid des Bezirksgerichts Luzern erfreut und sieht sich in seinen Entscheidungen bestätigt.